Die Luftmeister GmbH ist in diesem Herbst doppelter Award-Empfänger:
Die Luftmeister GmbH ist in diesem Herbst doppelter Award-Empfänger:
Die Luftmeister GmbH gewinnt für Ihre Innovation „Luftenergiezähler“ den diesjährigen Freiburger Innovationspreis, der zugleich „Sonderpreis der IHK“ ist.
Die Luftmeister GmbH feierte im Februar ihr fünfjähriges Bestehen und blickt auf über 200 erfolgreich abgeschlossene Kundenprojekte zurück.
Luftmeister macht Parameter wie Wärme, Kälte und Luftvolumen in Klima-, Lüftungs- und Prozessluftanlagen messbar. Das schafft Kosten- und Verbrauchsklarheit und unterstützt Optimierungsmaßnahmen. Hinter die Kulissen lässt ein kürzlich in der Schweiz veranlasstes Interview mit Jens Amberg blicken, dem Gründer und Geschäftsführer der Luftmeister GmbH.
Die Luftmeister GmbH aus Kirchzarten ist diesjähriger Sieger des Umwelttechnikpreises Baden-Württemberg in der Kategorie MSR/Industrie4.0
Die PTB erteilt Baumuster-Zulassung für den Luftenergiezähler
Die Welt verfügt über eine neue Eichgröße – und das passende Produkt.
Unser Luftenergiezähler EZ 55 erhielt nun von der PTB
(Physikalisch-Technische Bundesanstalt) die Baumuster-Zulassung!
Freiburg im Breisgau ist bekannt als „Green City“. So passt es ins Bild, dass die Stadtverwaltung Freiburg bei der Konzeption ihres neuen technischen Rathauses, das kürzlich eingeweiht wurde, auf den Status
eines „Plusenergie-Gebäudes“ abzielt.
Luftmeister gewinnt den 1. Preis beim Innovationspreis der französischen Gebäudetechnik
Bei Biotest, Europas größtem Blutplasma-Hersteller, versorgen zahlreiche große RLT-Anlagen eine Vielzahl von Reinräumen. Hier hat die Luftmeister GmbH neun kontinuierliche Messstellen für den Außenluft-Volumenstrom realisiert. Auf dieser Basis kann zu jedem Zeitpunkt sichergestellt werden, dass in den Reinräumen ausreichende Außenluft-Versorgung vorherrscht. Zugleich kann immer ein Maximum an Umluft gefahren werden – mit erheblichen Einspareffekten für die Lufterhitzung.
Nach jahrelanger Vorbereitung ist es so weit: Mit der VDI 2077 Blatt 4 liegt seit Januar eine Richtlinie im Gründruck vor, die das wichtige Medium Klimaluft nicht länger ohne Verbrauchserfassung lässt. In zahlreichen Fällen ist es nun verpflichtend, die Lüftungskostenabrechnung auf Basis einer Verbrauchserfassung vorzunehmen.