Klimatisierung ist kostspielig. Neben dem Strom für den Ventilator muss die Lufterwärmung bezahlt werden und ebenso die nochmals teurere Luftkühlung, neben möglichen anderen Aufbereitungen. Während für alle anderen Medien (Gas, Wasser, Strom etc.) Verbrauchszähler vorliegen, fehlen diese bislang für die Klimaluft.
Ersatzhalber– anstelle einer Verbrauchserfassung – wird heute meist nach dem Flächenschlüssel verteilt. Dies bedeutet eine unfaire Gleichmacherei, und nicht selten kommt es zu Kostenrückbehalten oder Rechtsstreitigkeiten. Aus Energieeffizienz-Gründen und auch aufgrund der neuen VDI 2077 Blatt 4 wird in vielen Fällen nun zu einer verbrauchsbasierten Lüftungskostenabrechnung übergegangen.
Die Luftmeister GmbH hat sich dieser Anwendung angenommen und den weltweit ersten Luftzähler und Luftenergiezähler entwickelt. Während der Luftzähler die Luftmenge aufaddiert, die jeder Verbraucher erhält, erfasst der Luftenergiezähler zudem, welche Wärmezufuhr und „Kältezufuhr“ jeder Verbraucher erhalten hat – dadurch können zudem die hohen Kosten der Luftaufbereitung gerecht verteilt werden. Der Luftenergiezähler verfügt über eine Eichzulassung und erfüllt die DIN 94701. Siehe zu den Details auch den Fachbeitrag „Lüftungskostenabrechnung“.
Im folgenden Fachbeitrag wird in die Thematik der verbrauchsbasierten Lüftungskostenabrechnung eingeführt und diese anhand eines Zahlenbeispiels dargestellt: